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Die Gesundheitsreform und die Auswirkungen auf die Zahnversorgung

Die letzte Gesundheitsreform ist mittlerweile schon einige Zeit her. Aber immer noch wissen viele Patienten nicht, welche Ansprüche sie bei Zahnersatz oder Behandlungen gelten machen können und welche Kosten Sie selber zahlen müssen.

Wahlfreiheit heißt auch mehr Kosten

Grundsätzlich kann man sagen, das seid 2004 nicht weniger Leistungen bezahlt werden, sondern das eine Wahlfreiheit bei der Zahnversorgung gewonnen wurde. Statt Einheits-Zahnersatz von der Kasse gibt es befundbezogenen feste Zuschüsse. Wie diese eingesetzt werden, entscheidet der Patient.

Eins muss aber jedem bewusst sein, auch wenn nur die „Regelversorgung gewählt wird, muss mindestens 35% zugezahlt werden. Entscheidet man sich für eine höherwertige Behandlung/Ersatz, wird der Aufschlag aus der eigenen Tasche bezahlt.

Höherwertige Versorgung

Aus diesem Grund gibt es zwei Arten von Zusatzabsicherung: Die eine orientiert sich an der Grundversorgung und stockt diese im Idealfall bis auf 100% auf, sodass nix aus eigener Tasche zugezahlt werden muss. (i.d.R. verbleiben aber Restkosten beim Patienten).

Deutlich mehr leisten Tarife, die sich an der individuellen Versorgung orientieren. Dabei gibt es aber auch wieder sehr unterschiedliche Modelle.  

Interessant kann in diesem Zusammenhang eine Paketabsicherung sein, welche noch Leistungen wie Brille und Heilpraktiker etc. einschließen.

 
Edzard Pankratius  | Edzard@pankratius.com
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