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Fondssparpläne |
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Zahnbehandlung |
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Die
Gesundheitsreform und die Auswirkungen auf die Zahnversorgung
Die
letzte Gesundheitsreform ist mittlerweile schon einige Zeit her. Aber
immer noch wissen viele Patienten nicht, welche Ansprüche sie bei
Zahnersatz oder Behandlungen gelten machen können und welche Kosten Sie
selber zahlen müssen.
Wahlfreiheit
heißt auch mehr Kosten
Grundsätzlich kann man sagen, das seid 2004 nicht weniger Leistungen
bezahlt werden, sondern das eine Wahlfreiheit bei der Zahnversorgung
gewonnen wurde. Statt Einheits-Zahnersatz von der Kasse gibt es befundbezogenen feste Zuschüsse. Wie diese eingesetzt werden, entscheidet
der Patient.
Eins
muss aber jedem bewusst sein, auch wenn nur die „Regelversorgung gewählt
wird, muss mindestens 35% zugezahlt werden. Entscheidet man sich für eine
höherwertige Behandlung/Ersatz, wird der Aufschlag aus der eigenen Tasche
bezahlt.
Höherwertige
Versorgung
Aus
diesem Grund gibt es zwei Arten von Zusatzabsicherung: Die eine orientiert
sich an der Grundversorgung und stockt diese im Idealfall bis auf 100%
auf, sodass nix aus eigener Tasche zugezahlt werden muss. (i.d.R.
verbleiben aber Restkosten beim Patienten).
Deutlich
mehr leisten Tarife, die sich an der individuellen Versorgung orientieren.
Dabei gibt es aber auch wieder sehr unterschiedliche Modelle.
Interessant kann in diesem Zusammenhang eine Paketabsicherung sein, welche
noch Leistungen wie Brille und Heilpraktiker etc. einschließen.
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